Ausfuhr

Sie planen eine Ausfuhr von Kulturgut (Verkauf, Ausstellung, Konzert, Restaurierung etc.)?

Im Sinne der Erhaltung des nationalen Kulturgutes entscheidet das Bundesdenkmalamt über Ausfuhr
oder Verbleib beweglicher Denkmale in Österreich.

Ausfuhransuchen müssen - unabhängig vom Verkaufswert oder Schätzpreis -  für folgende Objekte gestellt werden:

  • archäologische Gegenstände (zum Beispiel für eine römische Münze um 50 Euro)
  • Autographe (zum Beispiel Briefe, Manuskripte, Handschriften, Tagebücher, Notizen, signierte Fotos, Notenmanuskripte) sofern der Autor bereits länger als 20 Jahre verstorben ist
  • unter Denkmalschutz stehende Gegenstände (aus kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen und alle bescheidmäßig unter Denkmalschutz gestellten Objekte)

Für alle anderen Kulturgüter gelten die Kategorien der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, BGBl. II Nr. 484/99 beziehungsweise der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 mit den entsprechenden Wertgrenzen.

Beispielsweise gilt eine Wertgrenze von Euro 15.000,- für Zeichnungen, Fotografien und Mosaike, Euro 30.000,- für Aquarelle, Gouachen und Pastelle, Euro 50.000,- für Skulpturen und sonstige Antiquitäten wie Möbel, Musikinstrumente oder Teppiche.

Ausfuhransuchen sind mittels Formular zu stellen.

  • Formulare für Ausfuhren in Länder innerhalb der EU

Ansuchen um eine Bewilligung und/oder Bestätigung
Ansuchen um eine befristete Bewilligung
Ansuchen um die Bewilligung der Wiederausfuhr eingeführten Kulturgutes

Die Formulare finden Sie hier.

  • Formulare für Ausfuhren in Länder außerhalb der EU (Drittstaaten)

Für Staaten außerhalb der EU sind Antragsformulare derzeit nur in der Abteilung für bewegliche Denkmale – Internationaler Kulturgütertransfer und in den Landeskonservatoraten erhältlich.
Antrag um endgültige Ausfuhrgenehmigung
Antrag um vorübergehende Ausfuhrgenehmigung

Objektliste, Fotomaterial (kann auch per E-Mail geschickt werden), Gutachten (wenn vorhanden), gegebenenfalls Rechnung, eine Vollmacht (wenn für jemand anderen angesucht wird). Das Bundesdenkmalamt behält sich die Besichtigung der Originale vor.

Die Ausfuhransuchen/Anträge sind fristgerecht einzureichen, um die entsprechende Bearbeitung zu gewährleisten.

Ausfuhranträge und deren Bearbeitung sind gebührenfrei.

In der Abteilung für bewegliche Denkmale – Internationaler Kulturgütertransfer oder im Referat Verwaltungsmanagement im Bundesdenkmalamt, Hofburg, 1010 Wien

Ausfuhranträge können auch in den Landeskonservatoraten für Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg eingereicht werden.
Persönlich während des Parteienverkehrs oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail.
Alle Formulare können auf Wunsch auch per Post zugesandt werden.

Hinweis: Für Archivalien, zum Beispiel Schriftstücke mit politischem bzw. militärischem, wirtschaftlichem und administrativem Inhalt (Urkunden, Akten, Rechnungen oder ähnliches) ist das Österreichische Staatsarchiv zuständig.

Infofolder