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Ausstellungsrekorde – Ausfuhrrekorde
Ein Zwischenbericht im März 2006

Merkur von Giambologna

Ein konservatorisch heikles Objekt, das bisher nur in Ausnahmefällen ins Ausland verliehen wurde: Giovanni da Bologna, genannt Giambologna, Merkur, Bronze, um 1585 ©  KHM

Malkunst, Ölgemälde von Jan Vermeer

Ein von internationalen Ausstellungsmachern äußerst begehrtes Objekt: Johannes Vermeer "van Delft", Die Malkunst , um 1665/66, Öl/Lw, Wien, KHM © KHM

Schöne Madonna, um 1390, Altenmarkt i. Pongau, r.k. Pfarre

Ein besonders heikles Objekt, das nur in Ausnahmefällen bei Ausstellungen gezeigt werden darf: die so genannte "Altenmarkter Madonna", um 1390, Salzburg © BDA

Statistik zu den befristeten Ausfuhren im Überblick

Statistik zu den befristeten Ausfuhren 1995 - 2000 - 2005 im Überblick  © BDA

Die Ansuchen um befristete Ausfuhrgenehmigung (auch als „vorübergehende Ausfuhren“ bezeichnet) nehmen seit Jahren kontinuierlich zu und dürften im Jahr 2006 einen neuen Rekord erreichen.

Großteils handelt es sich um Werke im öffentlichen oder kirchlichen Eigentum, die zu Ausstellungen ins Ausland gebracht werden. Neben dem quantitativen Wachstum macht sich aber auch eine qualitative Steigerung bemerkbar: oft werden Hauptwerke der Museen für Präsentationen im Ausland ausgewählt, weil damit großes – auch mediales - Aufsehen erregt wird und daher entsprechend kostbare Gegenleihen arrangiert werden können. Das Verleihen von so genannten Meisterwerken betrifft zunehmend auch Objekte, die lange Zeit durch einen Erlass des damaligen Bundesministeriums für Wisenschaft und Forschung offiziell als „unentlehnbar“ eingestuft waren, wie „Die Malkunst“ von Jan Vermeer im Kunsthistorischen Museum oder der „Feldhase“ von Albrecht Dürer in der Albertina. 

Auch um einem hohen wissenschaftlichen Anspruch Genüge zu tun, werden vermehrt  Objekte auf Ausstellungstournee ins Ausland geschickt, gegen deren Reisen vom konservatorischen Standpunkt Bedenken bestehen. Aktuelles Beispiel ist die Präsentation der „Altenmarkter Madonna“ bei der Ausstellung "Kaiser Karl IV.“ auf der Prager Burg. Neben dem besonders bedeutenden Beispiel einer „Schönen Madonna“ wurden weitere hochkarätige Leihgaben von insgesamt neun öffentlichen und kirchlichen Sammlungen zur Verfügung gestellt.

Neben konservatorisch heiklen Objekten sind auch vermehrt Werke von Künstlern betroffen, die, wie etwa Egon Schiele oder Gustav Klimt Besucherströme anziehen. Derartige Kunstwerke werden immer wieder zu Ausstellungen ins Ausland geschickt und sind daher langfristig in ihrer Erhaltung gefährdet. Manche Museen schicken einen Großteil eines Spezialbestandes zu einer Schau ins Ausland: Bekannt ist, dass die Albertina im vergangenen Jahr nahezu ¾ ihres Gesamtbestandes an Zeichnungen und Aquarellen von Albrecht Dürer, darunter fast sämtliche Hauptwerke, im Prado in Madrid zeigte. Aber auch das Österreichische Museum für angewandte Kunst (MAK) brachte für die Ausstellung "Le désir de la Beauté" rund 800 Objekte der "Wiener Werkstätte", den Großteil des eigenen Bestandes, nach Brüssel. Weitere vierzehn Leihgeber stellten der opulenten Schau zusätzliche 162 Exponate zur Verfügung.

Im Jahr 1995 gab es insgesamt 259 befristete Ausfuhren. 2005 waren es 574 Fälle, das ist eine Steigerung um mehr als 100%. Bis Mitte März des Kalenderjahres 2006 wurden nun bereits 216 befristete Ausfuhransuchen gestellt, bei gleich bleibender Tendenz ist daher mit einem neuen Rekord zu rechnen.

Aus Prestigegründen wurden und werden mögliche Risiken bei Verpackung, Transport und monatelanger Schaustellung in Kauf genommen, erinnert sei an die Wanderausstellung „Imperial Austria“, bei der 1992/93 und 1995/96 Hauptwerke der steirischen Landessammlungen zum Teil gegen den Willen der zuständigen Kuratoren jeweils fast zwei Jahre an verschiedenen Ausstellungsorten in den USA und Kanada gezeigt wurden.
Prestigeträchtig präsentiert sich auch die Ausstellung "Österreich in Kultur und Geschichte", die mit der Unterstützung von sechzehn öffentlichen und kirchlichen Sammlungen gegenwärtig in Brüssel veranstaltet wird: Eines der zentralen Exponate der Schau ist das "Privilegium minus" in der ältesten bekannten Abschrift aus dem 13. Jahrhundert aus dem Besitz der Klosterneuburger Stiftsbibliothek – eine Zimelie österreichischer Geschichtsschreibung.

Aufgabe der Ausfuhrabteilung des Bundesdenkmalamtes ist die Entscheidung, inwiefern die Erteilung einer befristeten Ausfuhrbewilligung vertretbar ist. Zuvor werden in Kooperation mit den zuständigen Kuratoren und Restauratoren der aktuelle Zustand eines Objekts, die konservatorischen Bedingungen und die Sicherheitsstandards eines Ausstellungsprojekts abgeklärt.
Auch wenn im Allgemeinen die befristete Ausfuhrbewilligung selten verweigert wird, so sind doch eben diese Erkundungen - über die Bedingungen am Ausstellungsort, die Frage der Transportbegleitung und Kontrolle durch den zuständigen Restaurator u.ä. – Grundlage für die unversehrte Rückbringung der Leihgaben. Steht doch im Gesetzestext (§ 22. (1) DMSG): Vom Bundesdenkmalamt kann „eine Genehmigung zur vorübergehenden Ausfuhr erteilt werden, wenn die (auch vom konservatorischen Standpunkt aus) unversehrte Rückkehr des Gegenstandes ins Inland als gesichert angenommen werden kann.“ Allerdings treten trotz des rasanten technischen Fortschritts bei Verpackung und Transport immer wieder Beschädigungen an Objekten auf: drei scheinbar robuste Steinplatten des altgriechischen Heroon von Trysa (Kunsthistorisches Museum), Leihgaben für eine Großausstellung in Berlin, stürzten etwa trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Boden und zerbrachen – ein Restrisiko ist immer gegeben.

Die Tätigkeit der Ausfuhrabteilung hinsichtlich befristeter Ausfuhrbewilligungen dient letztlich nur einem Ziel, nämlich Österreichs Kulturgüter dauerhaft in bestmöglichem Zustand zu bewahren, unabhängig davon, wie populär oder politisch brisant ein Ausstellungsprojekt sein mag. Denn Österreichs Kulturbestände gehören nicht nur einer Generation von Ausstellungsmachern, Museumsdirektoren und Kulturpolitikern.

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