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Das bewegliche Dach auf der Festung Kufstein

Fenstungsarena von oben

Zeltdach von oben

Festung mit Josefsburg

Dachkonstruktion

Auf der Josefsburg auf der Festung Kufstein, 1675-1740 teilweise nach Plänen der Hofbaumeister Johann Martin Gumpp d. Ä. und Johann Martin Gumpp d. J. errichtet, wurde mit dem Bau eines Zeltdaches begonnen, das es ermöglichen soll, die Burg im Sommer auch bei Schlechtwetter als Veranstaltungsarena zu nutzen.

Das Interesse der Bevölkerung war groß, die Meinungen über das Dach sehr unterschiedlich. Sie reichen von "Verschandelung" bis zu "moderne Architektur".

Das Bundesdenkmalamt hat dieses Zeltdach genehmigt. Maßgeblich dafür waren im Wesentlichen zwei Überlegungen:

1. Handelt es sich bei einer Veränderung um einen substanziellen Eingriff?

Dies ist klar zu verneinen. Selbst die Fundamentierung hat keinen Einfluss auf den barocken Baubestand, da die Stützen in den Felsen verankert sind.
Der Einbau ist gänzlich reversibel, das heißt, er kann entfernt werden, ohne Spuren am Objekt zu hinterlassen.

2. Beeinträchtigen die Maßnahmen das Erscheinungsbild der Festung nachteilig?

Das ist natürlich viel schwieriger zu beantworten. Wie Veränderungen des Erscheinungsbildes wahrgenommen werden, ist von Sehgewohnheiten beeinflußt. Vor einigen Jahren führte die Veränderung des Erscheinungsbildes zur hellen Barockfestung zu emotional geführten Diskussionen. Heute gehört die helle Festung für die meisten Kufsteiner und Kufsteinerinnen ganz selbstverständlich zum Bild ihrer Stadt.
Das bewegliche Zeltdach ist sichtbar, und das führt zu Kontroversen: Den einen ist die neue Silhouette ein Dorn im Auge, die anderen sehen sie als Überhöhung der Wirkung und als Landmarke für die neue kulturelle Nutzung der Festung.

Das BDA hat als Anwalt des Denkmales zunächst die Position zu vertreten, die eine Veränderung der künstlerischen Wirkung der Festung hintanhalten will. Um aber die wirtschaftliche Nutzung der Burg, die auch im Interesse der Denkmalpflege liegt, zu ermöglichen, wurde eine versunkene, aus der Ferne unsichtbare Lösung erwogen: die war aber für ein Zelt von 2200m2 (52 m Durchmesser, 15 Säulen) bei einer Bastionshöhe von nur 5 Metern nicht realisierbar.
Das Erscheinungsbild der ganzjährig sichtbaren Spannkonstruktion der Membrane ist vielschichtig und unterscheidet sich je nach Standpunkt, Blickwinkel und Augenhöhe. Eine „Tarnfärbung“, wie dies etwa bei Windmühlen überlegt wird, ist nicht realisierbar, da je nach Perspektive einmal ein Berg im Hintergrund steht, einmal die Säulen mit dem Himmel kämpfen. Eine „Chamäleonoberfläche“ ist aber technisch nicht möglich.
Eine Überdachung, die versucht, sich gestalterisch an die historische Substanz anzupassen, scheidet als Option für einen Neubau grundsätzlich aus: das wäre eine abzulehnende Verfälschung des Denkmals.
Das vorliegende Projekt ist dazu angetan, die wirtschaftliche Erhaltung der Burg dauerhaft zu sichern; dass dieses Kriterium in Veränderungsverfahren besonders zu beachten ist, legt das Denkmalschutzgesetz ausdrücklich fest. Die Eingriffe sind substanziell reversibel und als Eingriffe der heutigen Zeit erkennbar; sie entsprechen somit den Grundsätzen der Charta von Venedig.

Der semantische Eingriff eines Daches dieser Größe für das gesamte Festungsensemble ist dabei nicht zu leugnen und wird den Festungsberg auf 20 bis 40 Jahre verändern. In etwa 20 Jahren wird auf Grund der Haltbarkeit eine neue Entscheidung zu treffen sein.

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