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Das „Führerzimmer“ im Volkstheater – erhaltenswert?
Das von einem "Verein deutsches Volkstheater" gegründete Theater wurde anlässlich seines 50jährigen Bestehens 1938/39 generalsaniert und dann von der Deutschen Arbeitsfront als "Kraft durch Freude"-Theater genutzt.
Diese Phase der Geschichte des Hauses wird heute am deutlichsten durch die Einrichtung des ehemaligen Empfangszimmers (für Ehrengäste) dokumentiert. "Führerzimmer" hiess der Raum im Volksmund, obwohl Hitler das Theater nie besuchte.
Die „Kraft durch Freude“-Aktivitäten – Theaterbesuche, Urlaube, Rundfahrten zu niedrigsten Preisen – waren Teil der Bemühung der nationalsozialistischen Führung, die Diktatur volkstümlich zu machen. In welchem Ausmass diese Strategie aufging, zeigt etwa der Historiker Götz Aly in „Hitlers Volksstaat“, Frankfurt/Main 2005; er nennt den Nationalsozialismus darin eine „Wohlfühldiktatur“. Für die Bevölkerungsmehrheit natürlich, nicht für jene, die aus antisemitischen, rassistischen oder politischen Gründen aus der „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen wurden. Die bezahlten die Rechnung: Die „kleinen Leute“ hatten wesentlichen Anteil an Arisierungsgewinnen.
So erstreckt sich das Bild des Dritten Reiches von „Kraft durch Freude“ zu den Konzentrationslagern, von den Olympischen Spielen 1936 zum Vernichtungskrieg im Osten.
Die Debatte, ob Objekte aus der Nazi-Zeit erhalten werden sollten, wird international seit den 90er-Jahren des 20. Jahrhunderts intensiv geführt und hat in Fachkreisen zu dem einhelligen Ergebnis geführt, dass diese baulichen Hinterlassenschaften als anschauliche historische Zeugnisse und erfahrbare Dokumente ihrer Zeit zu bewahren sind. Sie werden länger überdauern als die Zeitzeugen, und können damit auch zukünftigen Generationen Denkanstöße liefern und die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit wach halten.
Ist das Konservieren von Nazi-Architektur eine Ehrung für Massenmörder?
Hat die erste Wehrmachtsausstellung die Männer, deren Fotos sie bewahrt, konserviert und ausgestellt hat, geehrt? Hätte man die Bilder, anstatt sie als historische Dokumente zu behandeln, besser ins Feuer werfen sollen?Das Retouchieren, Übermalen und Wegwischen störender Flecke in der Vergangenheit wird üblicherweise dem Bereich der Verdrängung zugerechnet. Wenn ein Theater im Dritten Reich auf spezifische Weise genutzt wurde, dann ist das Teil seiner Geschichte, und der soll auch sinnfällig werden. Gerade kulturelle Einrichtungen neigen sehr dazu, diesen Teil ihrer Vergangenheit auf einen verschämten Hinweis in Jahrestags-Publikationen reduzieren zu wollen (wie das etwa Bayreuth immer wieder zum Vorwurf gemacht worden ist).
Stellt das Bundesdenkmalamt nun schon Straßenbahnhaltestellen unter Denkmalschutz, nur weil die Nationalsozialisten sie errichtet haben?
Diese in mehreren Medien publizierte Meldung beruht nicht auf Tatsachen. Das Wartehäuschen vor dem Hotel „Bristol“, das in der Tat unter Denkmalschutz steht, dokumentiert in seinen Bauformen die Gestaltung der Zwischenkriegszeit, allerdings mit bemerkenswerten Vorgriffen auf die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg. Es handelt sich weder um Nazi-Architektur, noch wurde es während der Nazi-Zeit errichtet: es ist bereits auf Fotos aus dem Jahr 1928 zu sehen.Nutzbauten wie dieser werden, wenn sie für einen bestimmten Stil, eine bestimmte Zeit besonders repräsentativ sind, unter Denkmalschutz gestellt, weil die Konservierung einiger weniger herrschaftlicher Gebäude nicht genügt, um das kulturelle Erbe eines Landes zu dokumentieren: Alltagsgeschichte schreibt sich gerade auch in unscheinbaren Zweckbauten ein.
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