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Erstmalige Offenlegung des Denkmalbestandes
Mit Stichtag 1. Juli 2010 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt das gesamtösterreichische Verzeichnis der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Die rechtlich nicht verbindliche Liste enthält Baudenkmale (wie Kirche, Schloss, Wohnhaus), Kleindenkmale (wie Pestkreuz, Nepomukstatue, Grenzstein) und Bodendenkmale (wie Hügelgrab, römische Villa, prähistorische Siedlung).
Insgesamt sind, nach Bundesländern und Gemeinde geordnet, 36 365 Objekte aufgelistet.
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