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Abteilung Denkmalverzeichnis
1010 Wien, Hofburg, Säulenstiege
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Email: denkmallisten@bda.at
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Mag. Christoph Hütterer (DW 127) christoph.huetterer@bda.at 0676 88325 276
Claudia Volgger (DW 169) claudia.volgger@bda.at 0676 88325 369; Administration Website
Service / Zentrale Fachabteilungen
Abteilung Denkmalverzeichnis
Ein Verzeichnis aller schutzwürdigen Denkmale in Österreich in Form einer Datenbank zu verwalten, ist Aufgabe dieser Abteilung.
Grundlage sind Begehungen sämtlicher Ortschaften Österreichs, ergänzt um das Studium einschlägiger Fachliteratur, insbesondere der Inventarwerke. Auf diese Weise wurden aus der Masse des gesamten Baubestandes jene Objekte herausgefiltert, denen gemäß Denkmalschutzgesetz „geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung“ beizumessen ist.
Den Anstoß für dieses umfangreiche Vorhaben hatte der in der Novelle von 1999 eingeführte § 2a DMSG gegeben, wonach die bisher gemäß § 2 ex lege („kraft gesetzlicher Vermutung“) unter Denkmalschutz stehenden Objekte im Eigentum von Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgemeinschaften im Rahmen von Verordnungen bis Ende 2009 als Denkmale festgestellt werden konnten.
Für eine Selektion im Sinne dieses gesetzlichen Auftrags ist die Kenntnis des gesamten Denkmalbestandes in Österreich erforderlich. Daher erarbeitete die Abteilung Listen sämtlicher Objekte mit Denkmalcharakter, die neben den genannten Denkmalen der öffentlichen Hand auch alle schutzwürdigen Objekte im Privateigentum (§ 3 DMSG) enthalten, und zwar jene, die bereits unter Denkmalschutz gestellt wurden, und weitere, die für eine Stellung unter Denkmalschutz vorzusehen sind.
Die Erhebungen wurden Ende 2009 abgeschlossen. Seitdem wird der Denkmalbestand der Denkmaldatenbank laufend aktualisiert. Die Summe aller Datensätze wird erstmals einen zugleich umfassenden wie detaillierten Überblick über das kulturelle Erbe Österreichs in allen seinen Regionen geben und kann als wichtiges Mittel zur regionalen und lokalen Identifikation dienen.
Sämtliche unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale sind seit 1. Juli 2010 in Form von pdf-Dateien abrufbar.
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