Ausfuhr
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Muss ich für alle Kunstgegenstände bzw. Kulturgüter um Ausfuhrbewilligung ansuchen?
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Wo und in welcher Form kann ich ein Ausfuhransuchen einreichen?
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Welche Unterlagen muss ich dem Ausfuhransuchen beigeben?
Objektliste, Fotomaterial (kann auch per e-mail geschickt werden), Gutachten (wenn vorhanden), gegebenenfalls Rechnung, eine Vollmacht (wenn Sie für jemanden anderen ansuchen wollen). Das BDA behält sich die Besichtigung der Originale vor.
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Wieviel kostet eine Ausfuhrbewilligung?
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Brauche ich eine Bewilligung, wenn ich meine Möbel in Tschechien bzw. Polen restaurieren lasse?
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Ich übersiedle in die USA, – brauche ich für meine „alten“ Bilder und Möbel eine Ausfuhrbewilligung, wenn ich keine Ahnung habe was sie wert sind?
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Welches Formular wird für innerhalb bzw. außerhalb EU verwendet?
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Sind die Kunstwerke, die ich z.B. im Dorotheum erworben habe, ausfuhrfrei?
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Ist das BDA auch zuständig für die Einfuhr aus dem Ausland?
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Gibt es für denkmalgeschützte Kunstgegenstände noch eine Möglichkeit der Ausfuhr?
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Kann ich Auskünfte über frühere Ausfuhren erhalten?(z.B. meine Tante ist 1948 nach Kanada emigriert, haben Sie Unterlagen zu ihrem Übersiedlungsgut?)
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Was bedeutet der Stempel auf der Rückseite meines Bildes („Bundesdenkmalamt“)?
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Machen Sie auch Hausbesuche, wenn ich meine Kunstgegenstände nicht in die Hofburg bringen kann ?
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Wie lange ist eine Ausfuhrbewilligung gültig?