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Ausfuhr

  1. Muss ich für alle Kunstgegenstände bzw. Kulturgüter um Ausfuhrbewilligung ansuchen?
  2. Wo und in welcher Form kann ich ein Ausfuhransuchen einreichen?
  3. Welche Unterlagen muss ich dem Ausfuhransuchen beigeben?
  4. Wieviel kostet eine Ausfuhrbewilligung?
  5. Brauche ich eine Bewilligung, wenn ich meine Möbel in Tschechien bzw. Polen restaurieren lasse?
  6. Ich übersiedle in die USA, – brauche ich für meine „alten“ Bilder und Möbel eine Ausfuhrbewilligung, wenn ich keine Ahnung habe was sie wert sind?
  7. Welches Formular wird für innerhalb bzw. außerhalb EU verwendet? Für innerhalb der EU werden das Formular „Ansuchen um eine Bewilligung und/oder Bestätigung“ gemäß § 17 und 18 DMSG und das Formular „Ansuchen um eine befristete Bewilligung“ gemäß § 22 Abs. 1 oder 5 DMSG verwendet. Für außerhalb der EU die hochformatigen Formularsätze „grün“ mit der Bezeichnung „Europäische Gemeinschaften – Kulturgüter“ (endgültige Ausfuhr) oder „blau “mit der Bezeichnung „Europäische Gemeinschaften – Kulturgüter“ (befristete Ausfuhr). Druckersymbol Druckversion
  8. Sind die Kunstwerke, die ich z.B. im Dorotheum erworben habe, ausfuhrfrei?
  9. Ist das BDA auch zuständig für die Einfuhr aus dem Ausland?
  10. Gibt es für denkmalgeschützte Kunstgegenstände noch eine Möglichkeit der Ausfuhr?
  11. Kann ich Auskünfte über frühere Ausfuhren erhalten?(z.B. meine Tante ist 1948 nach Kanada emigriert, haben Sie Unterlagen zu ihrem Übersiedlungsgut?)
  12. Was bedeutet der Stempel auf der Rückseite meines Bildes („Bundesdenkmalamt“)?
  13. Machen Sie auch Hausbesuche, wenn ich meine Kunstgegenstände nicht in die Hofburg bringen kann ?
  14. Wie lange ist eine Ausfuhrbewilligung gültig?