Häufige Fragen
Ausfuhr
- Muss ich für alle Kunstgegenstände bzw. Kulturgüter um Ausfuhrbewilligung ansuchen?
- Wo und in welcher Form kann ich ein Ausfuhransuchen einreichen?
- Welche Unterlagen muss ich dem Ausfuhransuchen beigeben?
- Wieviel kostet eine Ausfuhrbewilligung?
- Brauche ich eine Bewilligung, wenn ich meine Möbel in Tschechien bzw. Polen restaurieren lasse?
- Ich übersiedle in die USA, – brauche ich für meine „alten“ Bilder und Möbel eine Ausfuhrbewilligung, wenn ich keine Ahnung habe was sie wert sind?
- Welches Formular wird für innerhalb bzw. außerhalb EU verwendet?
- Sind die Kunstwerke, die ich z.B. im Dorotheum erworben habe, ausfuhrfrei?
- Ist das BDA auch zuständig für die Einfuhr aus dem Ausland?
- Gibt es für denkmalgeschützte Kunstgegenstände noch eine Möglichkeit der Ausfuhr?
- Kann ich Auskünfte über frühere Ausfuhren erhalten?(z.B. meine Tante ist 1948 nach Kanada emigriert, haben Sie Unterlagen zu ihrem Übersiedlungsgut?)
- Was bedeutet der Stempel auf der Rückseite meines Bildes („Bundesdenkmalamt“)?
- Machen Sie auch Hausbesuche, wenn ich meine Kunstgegenstände nicht in die Hofburg bringen kann ?
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Wie lange ist eine Ausfuhrbewilligung gültig?
Ausfuhrbewilligungen gemäß § 17 Abs. 1 DMSG und Bestätigungen gemäß § 18 Abs. 1 DMSG sind 5 Jahre gültig. Befristete Ausfuhrbewilligungen können auf längstens 5 Jahre erteilt werden. EU-Bewilligungen (befristet und unbefristet) gelten jeweils für maximal ein Jahr.
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