Häufige Fragen
Veränderungsverfahren
- Bei welchen Veränderungen an meinem denkmalgeschützten Haus muss ich Sie fragen?
- Ich möchte mein denkmalgeschütztes Haus umbauen. Wie soll ich vorgehen?
- Ich habe mit einem befreundeten Architekten bereits eine genaue Umplanung meines unter Schutz stehenden Hauses durchgeführt. Was muss ich tun, um vom Bundesdenkmalamt dafür die Bewilligung bekommen?
- Wie lange hält mich Ihr Bewilligungsverfahren auf?
- Ich möchte die Sanierungsarbeiten an meinem Haus selber durchführen, wie ich das immer schon getan habe. Jetzt steht es unter Denkmalschutz. Muss ich eine Firma beauftragen?
- Es ist allgemein bekannt, dass Denkmalschutz die Arbeiten verteuert, wer ersetzt mir diese Mehrkosten?
- Meine Nachbarn haben alle ähnliche Häuser, und sie haben ihre Dachböden vor Jahren schon ausgebaut. Können Sie mir verbieten, dasselbe zu tun?
- Warum verbieten Sie praktische Plastikfenster?
- Wir leben umweltbewußt und möchten Solarzellen einbauen. Ist die Umwelt weniger wichtig als der Denkmalschutz?
- Der Baumeister sagt, mein Haus ist abbruchreif. Jetzt müssen Sie mir den Abriss doch genehmigen?