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Veränderungsverfahren

  1. Bei welchen Veränderungen an meinem denkmalgeschützten Haus muss ich Sie fragen?
  2. Ich möchte mein denkmalgeschütztes Haus umbauen. Wie soll ich vorgehen? Es ist am besten, sich frühzeitig mit dem Bundesdenkmalamt in Verbindung zu setzen und bei einer örtlichen Besprechung mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin die Wünsche bzw. Vorhaben zu besprechen. Zu diesem Zeitpunkt können ohne Zeitverzögerung und anlaufende Planungskosten Richtlinien erörtert werden, welche verhindern, dass durch nicht mit dem Denkmalschutz in Einklang zu bringende Planungen oder mit dem historischen Gebäude nicht verträgliche Baumaterialien und/oder –methoden sinnlose Kosten verursacht werden.

    Nach Vorliegen eines entsprechenden Konzeptes bzw. einer Planung ist ein Ansuchen für die Bewilligung der Arbeiten beim Bundesdenkmalamt (dem jeweils zuständigen Landeskonservatorat) einzubringen, dem bewilligungsfähige Einreichpläne in dreifacher Ausführung, gefärbelt und unterschrieben (vergleichbar zur Einreichung bei der Baubehörde) sowie eine Baubeschreibung beizulegen sind.
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  3. Ich habe mit einem befreundeten Architekten bereits eine genaue Umplanung meines unter Schutz stehenden Hauses durchgeführt. Was muss ich tun, um vom Bundesdenkmalamt dafür die Bewilligung bekommen?
  4. Wie lange hält mich Ihr Bewilligungsverfahren auf?
  5. Ich möchte die Sanierungsarbeiten an meinem Haus selber durchführen, wie ich das immer schon getan habe. Jetzt steht es unter Denkmalschutz. Muss ich eine Firma beauftragen?
  6. Es ist allgemein bekannt, dass Denkmalschutz die Arbeiten verteuert, wer ersetzt mir diese Mehrkosten?
  7. Meine Nachbarn haben alle ähnliche Häuser, und sie haben ihre Dachböden vor Jahren schon ausgebaut. Können Sie mir verbieten, dasselbe zu tun?
  8. Warum verbieten Sie praktische Plastikfenster?
  9. Wir leben umweltbewußt und möchten Solarzellen einbauen. Ist die Umwelt weniger wichtig als der Denkmalschutz?
  10. Der Baumeister sagt, mein Haus ist abbruchreif. Jetzt müssen Sie mir den Abriss doch genehmigen?