Veränderungsverfahren
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Bei welchen Veränderungen an meinem denkmalgeschützten Haus muss ich Sie fragen?
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Ich möchte mein denkmalgeschütztes Haus umbauen. Wie soll ich vorgehen?
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Ich habe mit einem befreundeten Architekten bereits eine genaue Umplanung meines unter Schutz stehenden Hauses durchgeführt. Was muss ich tun, um vom Bundesdenkmalamt dafür die Bewilligung bekommen?
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Wie lange hält mich Ihr Bewilligungsverfahren auf?
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Ich möchte die Sanierungsarbeiten an meinem Haus selber durchführen, wie ich das immer schon getan habe. Jetzt steht es unter Denkmalschutz. Muss ich eine Firma beauftragen?
Prinzipiell ist das Bundesdenkmalamt um denkmalgerechte Sanierung bemüht. Das schließt mit ein, dass alle Arbeiten fachmännisch ausgeführt werden und so das Risiko für wie auch immer entstehende Schäden am Objekt niedrig gehalten wird. Naturgemäß ist dies bei Fachbetrieben eher zu erwarten als im Privatbereich. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Sie bestimmte Arbeiten genauso gut selbst bewerkstelligen können und das auch nachweisen, so steht dem nach Absprache mit dem Landeskonservatorat, das für Sie zuständig ist, nichts im Wege.
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Es ist allgemein bekannt, dass Denkmalschutz die Arbeiten verteuert, wer ersetzt mir diese Mehrkosten?
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Meine Nachbarn haben alle ähnliche Häuser, und sie haben ihre Dachböden vor Jahren schon ausgebaut. Können Sie mir verbieten, dasselbe zu tun?
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Warum verbieten Sie praktische Plastikfenster?
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Wir leben umweltbewußt und möchten Solarzellen einbauen. Ist die Umwelt weniger wichtig als der Denkmalschutz?
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Der Baumeister sagt, mein Haus ist abbruchreif. Jetzt müssen Sie mir den Abriss doch genehmigen?