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Veränderungsverfahren

  1. Bei welchen Veränderungen an meinem denkmalgeschützten Haus muss ich Sie fragen?
  2. Ich möchte mein denkmalgeschütztes Haus umbauen. Wie soll ich vorgehen?
  3. Ich habe mit einem befreundeten Architekten bereits eine genaue Umplanung meines unter Schutz stehenden Hauses durchgeführt. Was muss ich tun, um vom Bundesdenkmalamt dafür die Bewilligung bekommen?
  4. Wie lange hält mich Ihr Bewilligungsverfahren auf?
  5. Ich möchte die Sanierungsarbeiten an meinem Haus selber durchführen, wie ich das immer schon getan habe. Jetzt steht es unter Denkmalschutz. Muss ich eine Firma beauftragen?
  6. Es ist allgemein bekannt, dass Denkmalschutz die Arbeiten verteuert, wer ersetzt mir diese Mehrkosten?
  7. Meine Nachbarn haben alle ähnliche Häuser, und sie haben ihre Dachböden vor Jahren schon ausgebaut. Können Sie mir verbieten, dasselbe zu tun? Kein Haus ist ganz gleich wie das andere. Unterschiedliche Entstehungszeiten, unterschiedliche Stile, unterschiedliche Bautechniken und –materialien bewirken auch unterschiedliche Bewertungen, so dass jedes Objekt ganz individuell betrachtet werden muss. So kann ein äußerlich scheinbar gleiches Dach beim Nachbarn eine Dachstuhlkonstruktion bergen, die aus denkmalpflegerischer Sicht keine sonderliche Qualität aufweist, Ihr Dachstuhl hingegen kann eine frühbarocke Konstruktion sein, von hochwertiger Zimmermannstechnik und großem Seltenheitswert, sodass eine Verbauung in üblicher Form nicht vertretbar sein wird. Es gibt also keine allgemein gültigen Regeln, auch ist Ausbau nicht gleich Ausbau, jede Planung müsste für sich betrachtet und beurteilt werden. Druckersymbol Druckversion
  8. Warum verbieten Sie praktische Plastikfenster?
  9. Wir leben umweltbewußt und möchten Solarzellen einbauen. Ist die Umwelt weniger wichtig als der Denkmalschutz?
  10. Der Baumeister sagt, mein Haus ist abbruchreif. Jetzt müssen Sie mir den Abriss doch genehmigen?