Häufige Fragen
Veränderungsverfahren
- Bei welchen Veränderungen an meinem denkmalgeschützten Haus muss ich Sie fragen?
- Ich möchte mein denkmalgeschütztes Haus umbauen. Wie soll ich vorgehen?
- Ich habe mit einem befreundeten Architekten bereits eine genaue Umplanung meines unter Schutz stehenden Hauses durchgeführt. Was muss ich tun, um vom Bundesdenkmalamt dafür die Bewilligung bekommen?
- Wie lange hält mich Ihr Bewilligungsverfahren auf?
- Ich möchte die Sanierungsarbeiten an meinem Haus selber durchführen, wie ich das immer schon getan habe. Jetzt steht es unter Denkmalschutz. Muss ich eine Firma beauftragen?
- Es ist allgemein bekannt, dass Denkmalschutz die Arbeiten verteuert, wer ersetzt mir diese Mehrkosten?
- Meine Nachbarn haben alle ähnliche Häuser, und sie haben ihre Dachböden vor Jahren schon ausgebaut. Können Sie mir verbieten, dasselbe zu tun?
- Warum verbieten Sie praktische Plastikfenster?
- Wir leben umweltbewußt und möchten Solarzellen einbauen. Ist die Umwelt weniger wichtig als der Denkmalschutz?
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Der Baumeister sagt, mein Haus ist abbruchreif. Jetzt müssen Sie mir den Abriss doch genehmigen?
"Abbruchreif" kann vieles bedeuten: für eine Bewilligung des Abbruches eines Denkmales wäre relevant, ob das Haus tatsächlich nicht mehr sanierbar ist (weniger schlagend sind etwa Kostenargumente). Um diese Frage zu klären, ist jedenfalls ein statisches Gutachten erforderlich.
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