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Unterschutzstellungsverfahren

  1. BDA-Beamte wollen mein Haus besichtigen. Dürfen sie das, auch wenn ich es nicht will?
  2. Ich habe einen Brief vom BDA bekommen, dass mein Haus angeblich ein Denkmal sein soll. Was passiert jetzt?
  3. Was für Konsequenzen hat eine Unterschutzstellung?
  4. Bringt mir das irgendwelche Vorteile, wenn mein Haus unter Denkmalschutz steht? Für unter Denkmalschutz stehende Objekte gelten einige finanzielle Besserstellungen, wie z.B.:

    Mietzinsvereinbarung
    Keine Bindung an die Kategoriemietzinse des § 16 Abs. 2 MietrechtsG, wenn das Objekt unter Denkmalschutz steht und der Vermieter unbeschadet der Gewährung öffentlicher Mittel zu dessen Erhaltung nach dem 8. Mai 1945 erhebliche Eigenmittel aufgewendet hat (§ 16 Abs. 1 Z 3 MietrechtsG vom 26.11.1993)

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    Der Herstellungsaufwand ist aufgrund des DMSG über Antrag gemäß § 28 Abs. 3 Z 3 EinkommensteuerG 1988 gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen

    Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die für denkmalgeschützte Betriebsgebäude im Interesse der Denkmalpflege aufgewendet werden, können gemäß § 8 Abs. 2 EinkommensteuerG 1988 gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt abgeschrieben werden, soweit nicht ein Investitionsfreibetrag oder öffentliche Förderungsmittel in Anspruch genommen wurden

    Verschiedene Förderungen durch das Land, wie etwa Wohnbauförderungen werden vom Denkmalschutz abhängig gemacht.

    Außerdem werden DenkmaleigentümerInnen von Beamten des Bundesdenkmalamtes jederzeit kostenlos beraten, was bei Sanierungen durchaus auch Kosten sparen kann.

    Weitere, insbesondere steuerliche Begünstigungen erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater oder Wohnsitzfinanzamt.
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  5. Ich bin mit der Unterschutzstellung nicht einverstanden. Was kann ich tun?
  6. Wenn Sie mein Haus unter Denkmalschutz stellen, werde ich nichts mehr dafür tun. Können Sie mich dazu zwingen?
  7. Meine Familie hat unser Haus immer liebevoll gepflegt. Warum mischt sich das BDA ein?
  8. Der Ortsbildschutz achtet ohnehin darauf, dass der Ort gepflegt aussieht. Wozu Denkmalschutz?
  9. Unser Salettl, das Sie unter Schutz stellen wollen, kann man von der Straße aus überhaupt nicht sehen. Wieso soll seine Erhaltung im öffentlichen Interesse liegen?
  10. Ein schöneres Haus als meines wurde in unserem Ort vor 10 Jahren abgerissen. Warum muss ich meines stehenlassen?
  11. Unser Haus ist oft verändert worden. Warum wollen Sie es jetzt unter einen Glassturz stellen?
  12. Bekomme ich den Denkmalschutz jemals wieder weg?