Unterschutzstellungsverfahren
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BDA-Beamte wollen mein Haus besichtigen. Dürfen sie das, auch wenn ich es nicht will?
Es besteht eine Auskunftspflicht, das heisst, die nötigen Auskünfte zur Ermittlung und Auffindung von Denkmalen, zur Verzeichnung, Beaufsichtigung und Bewahrung müssen erteilt, Besichtigungen und die wissenschaftliche Untersuchung müssen gestattet werden.
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Ich habe einen Brief vom BDA bekommen, dass mein Haus angeblich ein Denkmal sein soll. Was passiert jetzt?
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Was für Konsequenzen hat eine Unterschutzstellung?
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Bringt mir das irgendwelche Vorteile, wenn mein Haus unter Denkmalschutz steht?
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Ich bin mit der Unterschutzstellung nicht einverstanden. Was kann ich tun?
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Wenn Sie mein Haus unter Denkmalschutz stellen, werde ich nichts mehr dafür tun. Können Sie mich dazu zwingen?
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Meine Familie hat unser Haus immer liebevoll gepflegt. Warum mischt sich das BDA ein?
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Der Ortsbildschutz achtet ohnehin darauf, dass der Ort gepflegt aussieht. Wozu Denkmalschutz?
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Unser Salettl, das Sie unter Schutz stellen wollen, kann man von der Straße aus überhaupt nicht sehen. Wieso soll seine Erhaltung im öffentlichen Interesse liegen?
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Ein schöneres Haus als meines wurde in unserem Ort vor 10 Jahren abgerissen. Warum muss ich meines stehenlassen?
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Unser Haus ist oft verändert worden. Warum wollen Sie es jetzt unter einen Glassturz stellen?
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Bekomme ich den Denkmalschutz jemals wieder weg?