Unterschutzstellungsverfahren
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BDA-Beamte wollen mein Haus besichtigen. Dürfen sie das, auch wenn ich es nicht will?
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Ich habe einen Brief vom BDA bekommen, dass mein Haus angeblich ein Denkmal sein soll. Was passiert jetzt?
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Was für Konsequenzen hat eine Unterschutzstellung?
Denkmalschutz bezweckt an erster Stelle die Bewahrung des Denkmals in all seiner Materialität als Zeugnis der Vergangenheit. Daher sind im Wesentlichen Veränderungen oder Zerstörungen eines Denkmales so gering wie möglich zu halten oder überhaupt zu vermeiden. Unumgängliche Eingriffe aus welchen Gründen auch immer müssen so schonend wie möglich erfolgen und bedürfen der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes. Davon betroffen sind grob umrissen Sanierung, Veränderung oder – im Extremfall – Zerstörung eines Denkmals, nicht jedoch die Nutzung des Objektes. Auch die Eigentumsverhältnisse werden von der Unterschutzstellung nicht berührt, nur beim Verkauf eines Denkmales ist dem BDA der neue Eigentümer resp. die neue Eigentümerin mitzuteilen.
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Bringt mir das irgendwelche Vorteile, wenn mein Haus unter Denkmalschutz steht?
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Ich bin mit der Unterschutzstellung nicht einverstanden. Was kann ich tun?
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Wenn Sie mein Haus unter Denkmalschutz stellen, werde ich nichts mehr dafür tun. Können Sie mich dazu zwingen?
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Meine Familie hat unser Haus immer liebevoll gepflegt. Warum mischt sich das BDA ein?
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Der Ortsbildschutz achtet ohnehin darauf, dass der Ort gepflegt aussieht. Wozu Denkmalschutz?
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Unser Salettl, das Sie unter Schutz stellen wollen, kann man von der Straße aus überhaupt nicht sehen. Wieso soll seine Erhaltung im öffentlichen Interesse liegen?
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Ein schöneres Haus als meines wurde in unserem Ort vor 10 Jahren abgerissen. Warum muss ich meines stehenlassen?
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Unser Haus ist oft verändert worden. Warum wollen Sie es jetzt unter einen Glassturz stellen?
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Bekomme ich den Denkmalschutz jemals wieder weg?