Unterschutzstellungsverfahren
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BDA-Beamte wollen mein Haus besichtigen. Dürfen sie das, auch wenn ich es nicht will?
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Ich habe einen Brief vom BDA bekommen, dass mein Haus angeblich ein Denkmal sein soll. Was passiert jetzt?
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Was für Konsequenzen hat eine Unterschutzstellung?
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Bringt mir das irgendwelche Vorteile, wenn mein Haus unter Denkmalschutz steht?
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Ich bin mit der Unterschutzstellung nicht einverstanden. Was kann ich tun?
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Wenn Sie mein Haus unter Denkmalschutz stellen, werde ich nichts mehr dafür tun. Können Sie mich dazu zwingen?
Nur in einem für Sie wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß, welches jedoch gesetzlich auf sehr niedrigem Niveau angesiedelt ist, wie z.B. die Ergänzung einzelner Dachziegel oder das Schließen offener Fenster. Allerdings ist zu beachten, dass das bewusste Herbeiführen eines Verfalls unzulässig ist. Denn es ist einer Zerstörung gleichzuhalten und somit strafbar, wenn EigentümerInnen an ihrem Denkmal in der offenkundigen Absicht, es verfallen zu lassen, notwendige Instandhaltungsarbeiten unterlassen. In einem solchen Fall kann das Bundesdenkmalamt - wenn Gefahr für das Denkmal besteht - Sicherungsmaßnahmen den Verantwortlichen auch von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde auftragen lassen.
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Meine Familie hat unser Haus immer liebevoll gepflegt. Warum mischt sich das BDA ein?
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Der Ortsbildschutz achtet ohnehin darauf, dass der Ort gepflegt aussieht. Wozu Denkmalschutz?
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Unser Salettl, das Sie unter Schutz stellen wollen, kann man von der Straße aus überhaupt nicht sehen. Wieso soll seine Erhaltung im öffentlichen Interesse liegen?
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Ein schöneres Haus als meines wurde in unserem Ort vor 10 Jahren abgerissen. Warum muss ich meines stehenlassen?
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Unser Haus ist oft verändert worden. Warum wollen Sie es jetzt unter einen Glassturz stellen?
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Bekomme ich den Denkmalschutz jemals wieder weg?