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Unterschutzstellungsverfahren

  1. BDA-Beamte wollen mein Haus besichtigen. Dürfen sie das, auch wenn ich es nicht will?
  2. Ich habe einen Brief vom BDA bekommen, dass mein Haus angeblich ein Denkmal sein soll. Was passiert jetzt?
  3. Was für Konsequenzen hat eine Unterschutzstellung?
  4. Bringt mir das irgendwelche Vorteile, wenn mein Haus unter Denkmalschutz steht?
  5. Ich bin mit der Unterschutzstellung nicht einverstanden. Was kann ich tun?
  6. Wenn Sie mein Haus unter Denkmalschutz stellen, werde ich nichts mehr dafür tun. Können Sie mich dazu zwingen?
  7. Meine Familie hat unser Haus immer liebevoll gepflegt. Warum mischt sich das BDA ein?
  8. Der Ortsbildschutz achtet ohnehin darauf, dass der Ort gepflegt aussieht. Wozu Denkmalschutz?
  9. Unser Salettl, das Sie unter Schutz stellen wollen, kann man von der Straße aus überhaupt nicht sehen. Wieso soll seine Erhaltung im öffentlichen Interesse liegen? Es gibt kulturelle Werte, die zwar im Verborgenen bestehen – aber dennoch Teil des gesamten Erbes sind. Anders formuliert würde deren Verlust eine Verarmung unser aller Kultur bedeuten. Denkmalschutz zielt daher auf die Erhaltung von historisch bedeutender Bausubstanz unabhängig davon, ob die Denkmale öffentlich zugänglich oder auch nur sichtbar sind. Dies wurde in der Vergangenheit auch mehrfach durch den Verwaltungsgerichtshof so entschieden. Druckersymbol Druckversion
  10. Ein schöneres Haus als meines wurde in unserem Ort vor 10 Jahren abgerissen. Warum muss ich meines stehenlassen?
  11. Unser Haus ist oft verändert worden. Warum wollen Sie es jetzt unter einen Glassturz stellen?
  12. Bekomme ich den Denkmalschutz jemals wieder weg?