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Unterschutzstellungsverfahren

  1. BDA-Beamte wollen mein Haus besichtigen. Dürfen sie das, auch wenn ich es nicht will?
  2. Ich habe einen Brief vom BDA bekommen, dass mein Haus angeblich ein Denkmal sein soll. Was passiert jetzt?
  3. Was für Konsequenzen hat eine Unterschutzstellung?
  4. Bringt mir das irgendwelche Vorteile, wenn mein Haus unter Denkmalschutz steht?
  5. Ich bin mit der Unterschutzstellung nicht einverstanden. Was kann ich tun?
  6. Wenn Sie mein Haus unter Denkmalschutz stellen, werde ich nichts mehr dafür tun. Können Sie mich dazu zwingen?
  7. Meine Familie hat unser Haus immer liebevoll gepflegt. Warum mischt sich das BDA ein?
  8. Der Ortsbildschutz achtet ohnehin darauf, dass der Ort gepflegt aussieht. Wozu Denkmalschutz?
  9. Unser Salettl, das Sie unter Schutz stellen wollen, kann man von der Straße aus überhaupt nicht sehen. Wieso soll seine Erhaltung im öffentlichen Interesse liegen?
  10. Ein schöneres Haus als meines wurde in unserem Ort vor 10 Jahren abgerissen. Warum muss ich meines stehenlassen? Das BDA ist bemüht, den Denkmalbestand Österreichs in seiner Gesamtheit unter Schutz zu stellen; dennoch kann es - aufgrund von personellen und finanziellen Engpässen - geschehen, dass ein schutzwürdiges Denkmal nicht mehr gerettet werden kann. Das verringert aber nicht die Bedeutung des noch vorhandenen Bestandes; manchmal wird sie sogar erst durch den Verlust von Bauten vergrössert, weil Häuser, die vor einiger Zeit noch in ausreichender Zahl vorhanden waren, plötzlich sehr selten werden.
    Es kann daher sein, dass Ihr Haus z.B. als eines der letzten seiner Art unter Denkmalschutz gestellt wird. Das mag als ungerecht empfunden werden, aber der Fokus der Denkmalpflege liegt auf der Erhaltung des kulturellen Erbes Österreichs.
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  11. Unser Haus ist oft verändert worden. Warum wollen Sie es jetzt unter einen Glassturz stellen?
  12. Bekomme ich den Denkmalschutz jemals wieder weg?