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Unterschutzstellungsverfahren

  1. BDA-Beamte wollen mein Haus besichtigen. Dürfen sie das, auch wenn ich es nicht will?
  2. Ich habe einen Brief vom BDA bekommen, dass mein Haus angeblich ein Denkmal sein soll. Was passiert jetzt?
  3. Was für Konsequenzen hat eine Unterschutzstellung?
  4. Bringt mir das irgendwelche Vorteile, wenn mein Haus unter Denkmalschutz steht?
  5. Ich bin mit der Unterschutzstellung nicht einverstanden. Was kann ich tun?
  6. Wenn Sie mein Haus unter Denkmalschutz stellen, werde ich nichts mehr dafür tun. Können Sie mich dazu zwingen?
  7. Meine Familie hat unser Haus immer liebevoll gepflegt. Warum mischt sich das BDA ein?
  8. Der Ortsbildschutz achtet ohnehin darauf, dass der Ort gepflegt aussieht. Wozu Denkmalschutz?
  9. Unser Salettl, das Sie unter Schutz stellen wollen, kann man von der Straße aus überhaupt nicht sehen. Wieso soll seine Erhaltung im öffentlichen Interesse liegen?
  10. Ein schöneres Haus als meines wurde in unserem Ort vor 10 Jahren abgerissen. Warum muss ich meines stehenlassen?
  11. Unser Haus ist oft verändert worden. Warum wollen Sie es jetzt unter einen Glassturz stellen? So gut wie jedes Denkmal ist im Lauf seiner Baugeschichte verändert worden. Manchmal haben diese Veränderungen die Bedeutung des Baus noch gesteigert, oft handelt es sich um ganz normale Anpassungen an veränderte Lebens-, Wohn- oder Arbeitsbedingungen, oder die Funktion eines Bauwerks hat sich geändert. Das war schon immer so und wird wohl auch so bleiben, denn Denkmalschutz bedeutet keine Umwandlung in ein Museum, sondern achtet primär darauf, dass der Denkmalcharakter eines Objektes gewahrt bleibt. Anpassungen sind also auch nach einer Unterschutzstellung möglich, nur achtet das BDA darauf, dass sie unter größtmöglicher Schonung der wertvollen (und unersetzlichen) Bausubstanz erfolgen. Druckersymbol Druckversion
  12. Bekomme ich den Denkmalschutz jemals wieder weg?