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Unterschutzstellungsverfahren

  1. BDA-Beamte wollen mein Haus besichtigen. Dürfen sie das, auch wenn ich es nicht will?
  2. Ich habe einen Brief vom BDA bekommen, dass mein Haus angeblich ein Denkmal sein soll. Was passiert jetzt?
  3. Was für Konsequenzen hat eine Unterschutzstellung?
  4. Bringt mir das irgendwelche Vorteile, wenn mein Haus unter Denkmalschutz steht?
  5. Ich bin mit der Unterschutzstellung nicht einverstanden. Was kann ich tun?
  6. Wenn Sie mein Haus unter Denkmalschutz stellen, werde ich nichts mehr dafür tun. Können Sie mich dazu zwingen?
  7. Meine Familie hat unser Haus immer liebevoll gepflegt. Warum mischt sich das BDA ein?
  8. Der Ortsbildschutz achtet ohnehin darauf, dass der Ort gepflegt aussieht. Wozu Denkmalschutz?
  9. Unser Salettl, das Sie unter Schutz stellen wollen, kann man von der Straße aus überhaupt nicht sehen. Wieso soll seine Erhaltung im öffentlichen Interesse liegen?
  10. Ein schöneres Haus als meines wurde in unserem Ort vor 10 Jahren abgerissen. Warum muss ich meines stehenlassen?
  11. Unser Haus ist oft verändert worden. Warum wollen Sie es jetzt unter einen Glassturz stellen?
  12. Bekomme ich den Denkmalschutz jemals wieder weg? Grundsätzlich soll die Unterschutzstellung die dauerhafte Erhaltung eines Objektes sichern. Für Fälle, in denen ein Denkmal etwa durch ein Naturereignis oder, weil es die Grenze seiner Erhaltbarkeit erreicht hat, schon zerstört ist, gibt es ein Denkmalschutzaufhebungsverfahren, das auch durchzuführen ist, wenn das Objekt aus irgendwelchen sonstigen Gründen, wie etwa einer wissenschaftlichen Neubewertung, jede Bedeutung, derentwegen es unter Schutz gestellt worden war, verloren hat. Druckersymbol Druckversion