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Allgemeine Fragen

  1. Warum überhaupt Denkmalschutz?
  2. Was ist ein Denkmal?
  3. Sind Spenden an das Bundesdenkmalamt steuerlich absetzbar?
  4. Wie komme ich zu einer Subvention? Wie erfolgt die Bemessung, und was sind die Voraussetzungen? Voraussetzung ist, dass das Objekt unter Denkmalschutz steht.

    „Zu den Kosten, die bei der Sicherung, Erhaltung und Erforschung von Denkmalen entstehen oder die aufgrund einer Veränderung zur Erzielung eines denkmalgerechten Zustandes und einer denkmalgerechten Erhaltung verursacht werden, können im Rahmen der finanzgesetzlichen Möglichkeiten Zuschüsse gewährt werden. „ (DMSG § 32)

    Das Bundesdenkmalamt gewährt Förderungen für Restaurierungsarbeiten, denkmalspezifische Maßnahmen (Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten), Voruntersuchungen sowie für Arbeiten und Maßnahmen im Sinne der Denkmalpflege, die vom Bundesdenkmalamt in fachlicher Hinsicht bewilligt wurden.


    Die Bemessungsgrundlage ist individuell und hängt z.B. von der Art der Arbeiten, der konkreten Kosten, der wirtschaftlichen Situation des Denkmaleigentümers, einer etwaigen Gefährdung des Denkmals sowie von den zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln ab.


    Ansprechpartner für Subventionierungen sind die Landeskonservatorate. Formulare für Förderungsansuchen stehen unter "Downloads" online zur Verfügung.
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  5. Ich verstehe, dass Sie schöne alte Gebäude unter Schutz stellen. Aber Straßenbahnhaltestellen, moderne Bauten und öffentliche Bedürfnisanstalten?
  6. Das BDA hat bei einer Sanierung vorgeschrieben, ein Haus, das immer gelb war, plötzlich grau anzustreichen. Wie kommen Sie auf solche Ideen?
  7. In meiner Straße steht ein hässliches Haus unter Denkmalschutz, das schönere Nachbarhaus nicht. Nach welchen Kriterien wählen Sie aus?